ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Omega Horen Vermögensverwaltungs GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

Omega Horen Vermögensverwaltungs GmbH
Kirchgasse 11
63791 Karlstein am Main
Deutschland
Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 17773

(nachfolgend „Gesellschaft“)

und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, „Partner“ oder „Investor“).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, die Gesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Geschäftsmodell / Tätigkeitsbereich

2.1 Die Gesellschaft ist als Immobilienunternehmen und Projektgesellschaft tätig.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere auf Mehrfamilienhäusern, Wohnimmobilien sowie gemischt genutzten Immobilien (Mixed-Use-Objekte).

2.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit führt die Gesellschaft insbesondere Immobilienbewertungen, Marktbeobachtungen, Standortanalysen, die Auswertung von Standort- und Objektdaten, Rating- und Klassifizierungsmodelle sowie objekt-, standort- und projektbezogene Analysen einschließlich Wirtschaftlichkeits- und Entwicklungskonzepte durch.

2.3 Diese Tätigkeiten dienen ausschließlich der internen Entscheidungsfindung, Projektstrukturierung sowie der Steuerung eigener Immobilieninvestitionen der Gesellschaft.

2.4 Die Gesellschaft kauft, hält, entwickelt und veräußert Immobilien auf eigenen Namen und eigene Rechnung.

2.5 Die Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Derzeit erbringt die Gesellschaft jedoch keine Makler- oder Vermittlungsleistungen und insbesondere keine Vermittlung von Kauf-, Verkaufs- oder Mietverträgen zwischen Dritten.
Ein Provisions- oder Courtageanspruch besteht nicht.

2.6 Ergänzend bietet die Gesellschaft projektbezogene Co-Investment-Strukturen an, bei denen sich ausgewählte Investoren wirtschaftlich an Immobilienprojekten der Gesellschaft beteiligen können.

2.7 Bei Co-Investments handelt es sich nicht um Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Finanzportfolioverwaltung im aufsichtsrechtlichen Sinne (insbesondere keine Tätigkeit nach KWG, WpHG oder MiFID II), sondern um unternehmerische Beteiligungen auf vertraglicher Grundlage.

3. Co-Investment-Strukturen

3.1 Co-Investments erfolgen ausschließlich auf Grundlage individueller vertraglicher Vereinbarungen, z. B. in Form von Beteiligungs-, Joint-Venture- oder (Nachrang-)Darlehensverträgen.

3.2 Co-Investments erfolgen ausschließlich objektbezogen.
Jede Beteiligung bezieht sich auf ein konkret benanntes Immobilienobjekt oder Projekt.
Eine projektübergreifende Bündelung oder ein Blind-Pool-Investment findet nicht statt.

3.3 Es besteht kein Anspruch auf Angebot, Durchführung oder Fortsetzung von Co-Investment-Möglichkeiten.

3.4 Co-Investments sind unternehmerische Beteiligungen und mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.

4. Keine Rendite- oder Erfolgsgarantie

Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Wertentwicklung, Rendite, Gewinn, steuerlicher Ergebnisse oder Kapitalrückfluss.

Prognosen, Bewertungen oder Analysen stellen keine verbindlichen Zusagen dar.

5. Vertragsschluss

Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung oder Unterzeichnung entsprechender Vertragsdokumente zustande.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

6. Pflichten der Vertragspartner

Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Prüfung seiner Entscheidungen.
Die Gesellschaft erbringt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

7. Haftung

Die Gesellschaft haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, TTDSG und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Gesellschaft.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Aschaffenburg.

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